7. Ich möchte Blut abnehmen lassen – wann kann ich kommen?
Zur Blutabnahme kommen Sie am besten nüchtern, ohne Frühstück bis spätestens 8:30 in die Praxis. Als Ärzte unterliegen wir dem Wirtschaftlichkeitsgebot, das heißt, zu Lasten der Krankenkassen dürfen ausschließlich medizinische notwendige Blutuntersuchungen durchgeführt werden. In einem Arztgespräch vorab wird grundsätzlich die Indikation der Laboruntersuchung und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geklärt.